Warum muss eine Frankiermaschine angemeldet werden?
Für den Einsatz einer Frankiermaschine schließen Sie neben dem Gerätevertrag einen Nutzungsvertrag mit der Deutschen Post. Dieser ordnet die Maschine Ihrem Unternehmen zu und regelt unter anderem die Bezahlung des Portos. Das gilt beim Kauf ebenso wie bei Miete oder Leasing.
Nach dem von der Deutschen Post beschriebenen Ablauf erhalten Sie die Auftragsunterlagen vom Hersteller. Sie füllen den Auftrag aus und unterschreiben ihn; der Hersteller leitet ihn weiter. Die Deutsche Post sendet Ihnen anschließend eine Auftragsbestätigung.
Drei getrennte Aufgaben: Die postalische Anmeldung betrifft den Nutzungsvertrag. Bei der technischen Einrichtung wird das Gerät betriebsbereit gemacht. Ein Zugang zum MyFP-Portal dient der Verwaltung und ersetzt die postalische Anmeldung nicht.
Welche Angaben und Unterlagen benötigen Sie?
Bereiten Sie die folgenden Daten für den Auftrag über die Nutzung einer Frankiermaschine vor. Stimmen Sie offene Felder mit FP ab, insbesondere wenn die Gerätekennung bei der Bestellung noch nicht vorliegt.
- Unternehmensdaten Vollständige Firmierung, Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten; den im Formular verlangten Registerauszug beifügen.
- Gerät Hersteller, Modell und – soweit bereits bekannt – Seriennummer beziehungsweise Kennung.
- Standort und Rechnung Abweichenden Einsatzort oder eine andere Rechnungsanschrift in der Anlage angeben.
- Portobezahlung Gewünschtes Zahlungsverfahren, Kontodaten und gegebenenfalls das SEPA-Mandat vorbereiten. Die bestätigte Zahlungsweise entnehmen Sie der Auftragsbestätigung.
- Zuordnung und Freigabe Vorhandene Kundennummer der Deutschen Post angeben und die Unterschrift intern organisieren. Sie ist von Ihrer FP-Kundennummer zu unterscheiden.
Wie läuft die Anmeldung mit FP ab?
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Unterlagen mit der Bestellung abstimmen
Fragen Sie Ihre FP-Kontaktperson nach dem Nutzungsauftrag und dem vorgesehenen Einreichungsweg. Nennen Sie den gewünschten Starttermin.
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Auftrag vollständig zurückgeben
Prüfen Sie Firmierung, Standort, Zahlungsdaten und Anlagen gemeinsam mit der zuständigen Verwaltung oder Buchhaltung. Fehlende Angaben sollten vor der Weiterleitung geklärt sein.
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Auftragsbestätigung prüfen
Kontrollieren Sie Zuordnung und Zahlungsweise. Nach den AGB der Deutschen Post entsteht mit Zugang der Bestätigung das Recht zur Portoladung und Frankierung innerhalb des festgelegten Höchstbetrags.
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Gerät in Betrieb nehmen
Richten Sie Verbindung und Gerät nach der modellspezifischen Anleitung ein und führen Sie die erste Portoladung durch. Die praktische Vorbereitung beschreibt Frankiermaschine einrichten.
Was gilt für den Start und bei Betreiberwechsel?
Planen Sie Anmeldung und technische Einrichtung gemeinsam. Eine zugesagte Gerätelieferung allein bestätigt noch nicht, dass alle postalischen Unterlagen bearbeitet sind. Klären Sie mit FP den aktuellen Bearbeitungsstand und gegebenenfalls enthaltene Einrichtungsleistungen; eine pauschale Gesamtdauer oder Gebühr lässt sich daraus nicht ableiten.
Bei einem gebrauchten Gerät oder der Übernahme einer Maschine durch ein anderes Unternehmen sollten Sie vor dem Einsatz Gerätekennung, bisherige Abmeldung und neue Vertragszuordnung mit FP klären. Den Unterschied zu einer bloßen Adressänderung erklärt Frankiermaschine ummelden.