Wann müssen Sie eine Frankiermaschine abmelden?
Wird die Maschine dauerhaft nicht mehr für Ihre Sendungen an die Deutsche Post genutzt oder an einen Dritten verkauft, ist die postalische Nutzungsvereinbarung zu kündigen. Das regeln die AGB der Deutschen Post für Frankiermaschinen. Dort ist für die reguläre Kündigung eine Frist von sechs Wochen vorgesehen. Die Laufzeiten Ihrer FP-Verträge sind separat zu prüfen.
Bei einem vorübergehenden Ausfall oder einem Umzug kann ein anderer Vorgang passen. Nutzen Sie dafür die Beiträge zu Störung und Reparatur beziehungsweise Ummeldung.
Welche Angaben benötigen Sie für die Abmeldung?
Halten Sie Ihre FP-Kundennummer, die Kundennummer der Deutschen Post, Gerätekennung, Unternehmensanschrift und den gewünschten letzten Nutzungstag bereit. Für eine Auszahlung wird eine aktuelle Bankverbindung benötigt.
Das von FP bereitgestellte Formular zur Abmeldung einer Frankiermaschine enthält Kundenangaben, die Auswahl zur Überweisung von Restguthaben und einen Abschnitt für Hersteller beziehungsweise Kundendienst. Technische Angaben zur Stilllegung und die bestätigten Zählerstände werden im vorgesehenen Serviceverfahren erfasst.
Wie veranlassen Sie die Abmeldung bei FP und der Deutschen Post?
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Abmeldung selbst anstoßen
Kontaktieren Sie den FP-Kundenservice mit Gerätekennung und gewünschtem Termin. Klären Sie, wie Auftrag, technische Abmeldung und Weiterleitung an die Deutsche Post für Ihr Modell organisiert werden.
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Berichte und Unterlagen sichern
Speichern Sie die benötigten Kostenstellenberichte und Belege vor dem letzten Einsatz. Stimmen Sie den Wechseltermin mit der Buchhaltung und gegebenenfalls der neuen Frankierlösung ab.
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Auftrag vollständig ausfüllen
Geben Sie an, auf welches Konto ein verbleibendes Portoguthaben überwiesen werden soll. Beachten Sie den mit FP vereinbarten Einreichungs- und Serviceweg.
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Abschluss dokumentieren
Bewahren Sie Abmeldeunterlagen, bestätigte Zählerstände und den Nachweis der Erstattung auf. Bleibt eine Rückmeldung aus, fragen Sie mit Gerätekennung und Auftragsdaten nach.
Verantwortung klären: FP weist in den Informationen zu Kündigung und Abmeldung darauf hin, dass Kunden die postalische Abmeldung selbst veranlassen müssen. Lassen Sie ausdrücklich bestätigen, wer den Auftrag weiterleitet. Eine gebuchte Abholung ist dafür allein kein Nachweis.
Was passiert mit dem restlichen Portoguthaben?
Im Abmeldeverfahren wird das verbleibende Guthaben ermittelt und von der Deutschen Post auf das angegebene Konto ausgezahlt. Die Deutsche Post beschreibt dies in ihren Fragen zur Abmeldung. Verbrauchen Sie Restporto deshalb nicht durch unnötige Frankierungen.
Klären Sie mögliche Kosten für Abmeldung, Abholung oder Entsorgung vor dem Auftrag. Eine pauschale Zusage zur Kostenfreiheit oder zum Auszahlungstermin ist ohne Kenntnis des konkreten Verfahrens nicht möglich. Setzen Sie das Gerät nicht eigenständig zurück und entsorgen Sie es nicht, solange Auslesen und Abmeldung offen sind.
Welche Verträge und Rückgabeschritte bleiben zu erledigen?
- FP-Verträge Miete, Leasing, Service und weitere Leistungen einzeln auf Laufzeit, Kündigung und Fortführung prüfen. FP nennt E-Mail oder Post unter Angabe von Vertrags- und Kundennummer als Kündigungsweg.
- Geräterückgabe Mit FP abstimmen, ob und welche Teile zurückgehen. Die Serviceformulare bieten einen eigenen Weg für Abmeldung beziehungsweise Entsorgung und einen gesonderten für Großgeräte.
- Gerätewechsel Den Start der neuen Maschine und den letzten Einsatz der alten Maschine aufeinander abstimmen. Eine Übertragung des Guthabens oder der Verträge sollte nicht vorausgesetzt werden.
Die praktische Planung von Übergang, Zubehör und Versand behandelt Frankiermaschine wechseln oder zurückgeben.
Alle wichtigen postalischen Unterlagen bündelt die Übersicht der Deutsche-Post-Formulare. Für bereits gedruckte, unbenutzte Frankierungen gilt das gesonderte Erstattungsverfahren bei Fehlfrankierungen.